Änderungen bei den gesetzlichen Krankenversicherungen

Das deutsche Gesundheitssystem soll sparsamer und effektiver werden. Hauptbetroffene sind die rund 70 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie müssen höhere Beiträge an die Kassen zahlen. Zugleich wird es einfacher, zur privaten Krankenversicherung zu wechseln.

Verlgeichen lohnt sich

Der Krankenversicherungsvergleich sollte dennoch vor einem voreiligen Krankenversicherung Wechsel erfolgen. Demnach können Angestellte bereits nach Ablauf des Jahres in die Private Krankenversicherung wechseln, in dem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Sie sind dann nicht mehr versicherungspflichtig, wenn ihr Gehalt voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegt. Durch das GKV-Finanzierungsgesetz wurde diese Mindestbindungsfrist in Bezug auf einzelne Wahltarife auf ein Jahr gekürzt.

Änderung in 2011

Davon sind Wahltarife mit einem Versicherungsschutz für die Beitragsrückerstattung, sowie die Kostenerstattung und die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapieeinrichtungen betroffen. Mehr Entscheidungsfreiheit und ggf. mehr Kosten bringen die Änderungen bei der Erstattung für Medikamentenausgaben. Ab 01. Januar 2011 können sich Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung anteilig Kosten für teurere Originalpräparate erstatten lassen. Den Rest müssen sie aus eigener Tasche bezahlen oder sich mit einfachen Medikamenten begnügen. In der privaten Krankenversicherung werden alle Medikamente in der Regel bezahlt. Dennoch sollte man erst einen Krankenversicherung Vergleich durchführen.

Foto: Anne Katrin Figge – Fotolia.com

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